Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ROXALL Medizin GmbH

§ 1 Allgemeines

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe unserer AGB und nur an Unternehmer (§ 14 BGB, im Folgenden als Käufer bezeichnet). Sofern eine Bestimmung der AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gültig ist stets die aktuelle Fassung der AGB, die online unter www.roxall.de/agb zu finden ist. Sie ersetzt alle bisherigen Fassungen. Eine gedruckte Ausfertigung der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung und Bestellung aktuell gültigen Fassung unter Angabe des jeweiligen Standes kann stets bei der ROXALL Medizin GmbH angefordert werden.
ROXALL Medizin GmbH ist zu Änderungen der AGB bei neuen technischen Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung und anderen triftigen Gründen berechtigt. Diese gelten für jede dann zukünftig erfolgende Auftragserteilung und Bestellung sowie Lieferung (Neuverträge) stets nach deren Veröffentlichung online unter www.roxall.de/agb. Die Verfahrensweise bei laufenden Verträgen richtet sich nach allgemeinem Recht. Mit der Auftragserteilung und Bestellung wird die zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung der AGB, auf die der Käufer bei zwischenzeitlichen Aktualisierungen hingewiesen wird, anerkannt, sofern nicht zuvor ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur nach schriftlicher Zustimmung der ROXALL Medizin GmbH Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die zur Erfüllung arzneimittelrechtlicher Vorschriften und Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit notwendigen personen-bezogenen Daten unter strenger Berücksichtigung der Bestimmungen des Datenschutzrechts erhoben und übermittelt werden. Die ROXALL Medizin GmbH beachtet bei der Verarbeitung dieser Daten ebenfalls streng die arzneimittel- und datenschutzrechtlichen Vorschriften und verwendet sie ausschließlich zur Herstellung der patientenindividuellen Therapielösungen sowie für die Arzneimittelsicherheit. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt. ROXALL Medizin GmbH sorgt dafür, dass die Verarbeitung in Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht erfolgt, insbesondere stellt ROXALL Medizin GmbH durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen wie z.B. Verschlüsselung sicher, dass die Daten vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt sind.

§ 2 Angebot, Auftragserteilung, Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sowie andere Vereinbarungen und Zusicherungen werden grundsätzlich erst durch unsere Bestätigung in Textform für uns wirksam und verbindlich. Bei Minderung der Kreditwürdigkeit des Käufers bleibt dem Verkäufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils gültigen Preislisten am Tage der Lieferung. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben grundsätzlich in Euro (EUR) netto zuzüglich Versand- und Portokosten sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 3 Lieferung, Gefahrenübergang, Weiterverkauf

Sofern nicht anders vereinbart oder im Folgenden geregelt, erfolgt die Lieferung der Ware unversichert und nach unserer Wahl ab Werk bzw. Auslieferungslager oder frei Frachtführer (EXW oder FCA / Incoterms 2010). Besondere Wünsche des Käufers werden nach Möglichkeit berücksichtigt, wobei auch eventuell entstehende Mehrkosten vom Käufer zu tragen sind. Die Gefahr infolge Beschädigung oder Verlust geht mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerks, stets auf den Käufer über. Für die Lieferung ab Werk versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich oder innerhalb der vereinbarten Frist abgeholt werden. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, sie nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen oder eine Lieferung nach unserer Wahl frei Frachtführer zu veranlassen. Die ROXALL Medizin GmbH behält sich das Recht von Teillieferungen gemäß den Hinweisen in der Auftragsbestätigung vor.
Innerhalb von Deutschland werden Versand- und Portokosten pauschal erhoben. Diese betragen bei Präparaten zur spezifischen Immuntherapie und bei allen anderen Produkten jeweils EUR 5,00 netto pro Paket (Packstück). Für kühlkettenpflichtige Waren werden Versandkosten in Höhe von mindestens EUR 100,00 netto berechnet, bei besonderen Zustellterminen fallen Mehrkosten an. Der Weiterverkauf der Waren ins bzw. im Ausland bedarf stets der schriftlichen Zustimmung der ROXALL Medizin GmbH.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Die Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur zulässig, soweit die Forderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte kann der Käufer nur dann geltend machen, wenn sie aus demselben rechtlichen Verhältnis mit dem Verkäufer resultieren.

§ 5 Gewährleistung, Haftung, Garantie

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden geliefert, sind solche Fehler umgehend gegenüber dem Frachtführer und der ROXALL Medizin GmbH zu reklamieren. Außer¬dem ist die Ware sofort nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und ein etwaiger offensichtlicher Mangel der ROXALL Medizin GmbH unverzüglich, spätestens 14 Kalendertage nach Eingang der Ware, schriftlich und detailliert anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, so gilt die Ware als genehmigt. Die Gewährleistung ist auf 12 Monate nach Lieferung (§ 478 BGB bleibt davon unberührt) sowie zunächst nach Wahl der ROXALL Medizin GmbH auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Im Weiteren richten sich die Ansprüche auf Gewährleistung (gesetzliches Mängelhaftungsrecht) eines Käufers nach allgemeinem Recht, wobei Schadensersatz- und weitergehende Ansprüche des Käufers – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen sind. Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Weder eine Gewährleistung noch eine durch einen Hersteller als Dritten zu gesonderten Bedingungen eingeräumte Garantie verlängern sich nach einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§ 6 Rückgabe, Reklamation

Für ordnungsgemäß gelieferte Ware besteht grundsätzlich kein Rückgabeanspruch gegenüber der ROXALL Medizin GmbH, patientenbezogen gekennzeichnete Produkte, kühlkettenpflichtige Waren sowie Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Im Falle jeder Rückgabe oder Reklamation ist die beabsichtigte und generell freizumachende Rücksendung stets vorab und insbesondere auch dann anzuzeigen, wenn die Ware nicht direkt bei der ROXALL Medizin GmbH als Verkäufer bezogen wurde. Bei einer unberechtigten Rückgabe oder Reklamation von ordnungsgemäß gelieferter Ware kann die ROXALL Medizin GmbH eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 20,00 netto erheben. Bei einer Verschlechterung des Zustandes der Ware, Einschränkung der Verkaufsfähigkeit, Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder mangelhafte Verpackung bei der Rücksendung bleibt die ggf. auch zusätzliche Geltendmachung von Wertersatz bzw. Schadensersatzansprüchen vorbehalten.

§ 7 Zahlung

Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum und ohne Abzug. Eine Lieferung gegen Vorkasse bleibt vorbehalten.

Die Rechnung wird am Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der versandfertigen Ware ausgestellt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift jeweils auf unserem Konto an.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Für jede letzte schriftliche Mahnung der ROXALL Medizin GmbH kann eine einmalige Verzugspauschale in Höhe von bis zu EUR 40,00 zusätzlich berechnet werden.

Zahlungen sind auf folgendes Konto bei der Hamburger Sparkasse zu leisten:
Zahlungsempfänger: ROXALL Medizin GmbH | IBAN: DE83 2005 0550 1280 2970 76 | BIC: HASPDEHHXXX

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der diesbezüglichen Vergütung einschließlich der ggf. anfallenden Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstigen Kosten Eigentum der ROXALL Medizin GmbH. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind. Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung, Abtretung, Verpfändung der Ware vor Eigentumsübergang sowie zu jeder Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung der ROXALL Medizin GmbH nicht befugt. Wird die Ware verarbeitet oder umgestaltet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Schäden sind in diesen Fällen unverzüglich anzuzeigen, eine Ersatzforderung des Verkäufers gegen den Käufer bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort ist der Sitz der ROXALL Medizin GmbH. Ein abweichender Abhol- bzw. Versendeort kann gewählt werden. Wenn der Vertragspartner der ROXALL Medizin GmbH Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder über keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland verfügt, sind Gerichtsstand die für den Sitz erstinstanzlich zuständigen Gerichte in Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, im grenzüberschreitenden Warenverkehr in Verbindung mit UN-Kaufrecht (CISG).

Geschäftsanschriften:
ROXALL Medizin GmbH, Carl-Petersen-Str. 4, 20535 Hamburg (Sitz)
ROXALL Medizin GmbH, Meessen 20, 22113 Oststeinbek (Betriebsstätte)
Telefon: 040-897252-0 / Telefax: 040-897252-23 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Stand dieser Fassung: Mai 2018

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